Gesetzlich Versicherte
Ich habe eine Kassenzulassung und kann mit allen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Es fallen keine zusätzlichen Kosten für Sie an.
Privatversicherte/Beihilfe
Für privat Krankenversicherte und Beihilfeberechtigte richten sich die Gebühren für die Therapie nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) und den Gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen (Geltung ab 01.07.2024).
Leistung | GOP-Ziffer & Steigerungssatz | Betrag in Euro
Psychotherapie Einzelgespräch 50 Minuten (Sprechstunde, Akutbehandlung, Kurzzeittherapie) | 2 x 812a (2,3) & ggf. 801a (2,3) | 134,06 € - 167,58 €
Psychotherapie Einzelgespräch 50 Minuten (Probatorik, Langzeittherapie) | 870 (2,3) & 801a (2,3) | 134,07 €
Erhebung biografischer Anamnese (einmalig zu Beginn der Therapie) | 860a (2,3) | 123,34 €
Diagnostik/ Auswertung psychologischer Testverfahren und Interviews | 855a (1,8) | 75,75 € pro Testbatterie/ Interview
Therapieantrag für Krankenkasse/Beihilfe | 85a (2,3) | 67,03 € pro Stunde
Telefonische Beratung je nach Dauer & Intensität | 1 (2,3) oder 3 (3,5) | 10,73 € oder 30,60 €
Bitte klären Sie unbedingt vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer privaten Krankenversicherung ab, ob und in welchem Umfang Psychotherapie erstattet wird. Sofern Psychotherapie zum Leistungsumfang zählt, fallen meist keine Zusatzbeiträge für Versicherte an.
Selbstzahlende
Falls Sie die Kosten für die Therapie selbst tragen, richten sich diese nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP). Sie betragen in meiner Praxis pro 50 Minuten Verhaltenstherapie 134,07 € (Analogziffer 807 & 801a, Steigerungssatz 2,3).
Freie Heilfürsorge
Versicherte bei der Freien Heilfürsorge können in der Regel direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren, die Kosten werden übernommen.
Bundeswehr: Sie können Psychotherapie in Privatpraxen in Anspruch nehmen. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch den „Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung“ (San/BW/0218) mit. Dieser wird Ihnen von Ihren Truppenarzt bzw. Truppenärztin ausgestellt.
Polizei: Wenn Sie über die Heilfürsorge der Polizei versichert sind, können Sie direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren und mit den ersten Therapiesitzungen beginnen.